Emazipation ist viel geiler! Schweigemarsch stoppen! Annaberg-Buchholz 6. Juni 2016

Emanzipation ist viel geiler! – Schweigemarsch stoppen

Das Bündnis Pro Choice Sachsen organsiert wieder eine Gegendemo zu dem Schweigemarsch in Annaberg – Buchholz.

Es wird eine organisierte Anreise aus Leipzig geben. Bitte auf weitere Ankündigungen achten.

Mein Körper gehört weder Kirche noch Staat – Weg mit §218!

Gegen den Schweigemarsch der FundamentalistInnen am 6. Juni in Annaberg-Buchholz

Für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch!

Was Feminist_innen erkämpft haben, stellen christliche FundamentalistInnen (Fundis) seit jeher in Frage: Das Selbstbestimmungsrecht von schwangeren Menschen. Weltweit versammeln sich AbtreibungsgegnerInnen zu sogenannten „Märschen für das Leben“; so auch im sächsischen Erzgebirge gelegenen Annaberg-Buchholz.

In dieser Region hat sich selbst in der atheistischen DDR eine starke christliche Prägung erhalten. Diese war die beste Voraussetzung für das Erstarken streng konservativer ChristInnen, sogenannter Evangelikaler, die durch eine wortgetreue Bibelauslegung, den Glauben an den strafenden Gott, aggressive Missionsarbeit, ihre Klagen über die Zerstörung der traditionellen Familie und ihre Äußerungen gegen Homosexualität von sich reden machen.
Lange Zeit konnten hier die Fundis ohne Gegenwehr marschieren. Seit zwei Jahren formiert sich jedoch Widerstand – im letzten Jahr protestierten bereits 200 Menschen gegen überholte Moralvorstellungen sowie für ein Recht auf Abtreibung und ein selbstbestimmtes Leben. Daran wollen wir anknüpfen – diese Broschüre erklärt warum!

1. Das Kreuz mit dem Kreuz

Über die starke Einflussnahme kirchlicher Einrichtungen im Erzgebirge hinaus bestehen auch Verbindungen in die Politik. Der bisherige Trägerverein des Schweigemarsches sind die ‚Christdemokraten für das Leben’ (CDL), die eine Arbeitsgemeinschaft innerhalb der CDU bilden. In diesem Jahr wird der Marsch erstmalig vom Verein ‚Lebensrecht Sachsen’ organisiert. Selbsternanntes Ziel des neuen Trägervereins ist es, Menschen über die Parteigrenze hinaus zu erreichen. Damit öffnet sich die Organisation deutlich den AnhängerInnen der immer weiter nach rechts abdriftenden AfD.
Inhaltlich sowie personell sind zwischen CDL und dem neuen Trägerverein Überschneidungen festzustellen (1). So ist der Vereinsvorsitzende Thomas Schneider gleichzeitig stellvertretender CDL-Vorsitzender. Er ist darüber hinaus Initiator der ‘Aktion Linkstrend stoppen’ – einer rechten Gruppe innerhalb der CDU. Auf seiner Website verlinkt Schneider regelmäßig die rechtsextreme Zeitung Junge Freiheit, hetzt gegen den Islam und zeigt offen seine Nähe zu den (familienpolitischen) Inhalten der AfD. PolitikerInnen wie Beatrix von Storch (AfD) stärken zudem den Einfluss der Fundis im EU-Parlament.

2. Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in Deutschland

In Deutschland sind die Missstände größer als viele denken. Feminist_innen kämpfen seit Beginn gegen den weiterhin bestehenden §218 des Strafgesetzbuchs. Dieser stellt seit 1871 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland unter Strafe.
In der DDR wurde 1972 erstmals der Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen entkriminalisiert. Zu dieser Zeit war es das fortschrittlichste Abtreibungsgesetz der Welt. In der BRD hingegen trat die heute gültige Fristenregelung erst 1995 in Kraft.
Das bis heute geltende Gesetz sieht einen Schwangerschaftsabbruch weiterhin als Straftat, die nur unter folgenden Umständen nicht verfolgt wird: Ein Abbruch kann innerhalb der ersten 12 Wochen durchgeführt werden, wenn die schwangere Person zuvor eine staat­lich an­er­kann­te Be­ra­tung in An­spruch genommen hat. In vielen, vor allem ländlichen Gebieten, wird die erzwungene Beratung nur durch kirchliche Einrichtungen angeboten und die schwangere Person oft unter Druck gesetzt, sich für die Fortführung der Schwangerschaft zu entscheiden. Hinzu kommt eine drei­tä­gi­ge War­te­frist, und auch die Kosten für diesen medizinischen Eingriff werden nur unter bestimmten Voraussetzungen durch die Krankenkassen übernommen. Die Indikationsregelung erlaubt es, auch nach zwölf Wo­chen eine Abtreibung legal durchzuführen, allerdings nur bei „hoher Ge­fahr für die phy­si­sche oder psy­chi­sche Gesund­heit“ der schwan­ge­ren Per­son.

3. Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch weltweit

Die Situation weltweit ist sehr unterschiedlich. Einige Länder haben den Schwangerschaftsabbruch komplett aus dem Strafgesetzbuch gestrichen, andere verbieten Abbrüche ohne Ausnahmen. Interessant dabei ist, dass die Gesetzgebung kaum einen Einfluss auf die Zahl der Abbrüche hat. So stieg zum einen die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche nach Gesetzeslockerungen kaum an, wie beispielsweise in den Niederlanden: Eines der liberalsten Gesetze korrespondiert mit einer der geringsten Abbruchquoten.
Zum Anderen geht die Weltgesundheitsorganisation (WHO) davon aus, dass knapp die Hälfte aller durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche gegen die gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder verstoßen – und dies mit teilweise verheerenden Folgen.

4. Die tödlichen Folgen der Kriminalisierung

Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen führt dazu, dass Schwangere illegale Abbrüche vornehmen (lassen). Dies geschieht oft unter mangelhaften hygienischen und medizinischen Bedingungen, wodurch es immer wieder zu Komplikationen kommt, welche bis zum Tod der Betroffenen führen. Infolge dessen sterben nach Erhebungen der Weltgesundheitsorganisation jährlich rund 47.000 Menschen.
Nur wenige können sich die Reise in Länder mit fortschrittlicheren Regelungen leisten, um dort unter sicheren Bedingungen den Eingriff vornehmen zu lassen. Ebenfalls schlimm steht es um die (Be-)Hand­lungs­mög­lich­kei­ten von ge­flüch­te­ten und illegali­sier­ten schwan­ge­ren Personen. Be­reits ge­mel­de­te Per­so­nen müs­sen sich jede ärzt­li­che Be­hand­lung im Vor­feld von den je­wei­li­gen staat­li­chen Bearbei­ter_in­nen ge­neh­migen las­sen und generell werden nur dringend notwendige Behandlungen genehmigt. Il­le­ga­li­sier­te Ge­flüch­te­te haben zwar das Recht, Ärz­t_in­nen auf­zu­su­chen. Da diese aber angehalten sind, sie zu mel­den, kann dies in letzter Konsequenz eine Abschiebung zur Folge haben.

5. Warum das mit der Selbstbestimmung im Kapitalismus eigentlich gar nicht klappen kann

Selbstbestimmung von Menschen die schwanger werden können ist uns wichtig.
Dabei müssen wir uns jedoch der Tatsache bewusst sein, dass diese Selbstbestimmung stark eingeschränkt ist. Sicherlich kann in Deutschland fast jede Person mit dt. Pass selbst entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchte oder nicht. Doch steht diese Entscheidung in einem gesellschaftlichen Kontext, der von verschiedenen Seiten beeinflusst wird.

Zum einen spielen hier ökonomische Rahmenbedingungen eine Rolle. Die Familienpolitik fördert den Kinderwunsch bestimmter Bevölkerungsschichten durch Begünstigungen wie Elterngeld und Elternzeitgesetze. Ärmere Bevölkerungsschichten, wie Erwerbslose, profitieren von diesen Begünstigungen jedoch nicht. Hinzu kommt, dass mit Schwangerschaft teilweise auch ein Armutsrisiko verbunden ist, vor allem für Alleinerziehende.

Zum Anderen gibt es eine rassistisch und nationalistisch aufgeladene Diskussion darüber, wer in Deutschland Kinder bekommen sollte. RassistInnen wie Sarrazin, PolitikerInnen aus der AfD und auch Fundis sehen die weiße, christliche Kernfamilie mit mindestens zwei Kindern als Grundlage der Nation an. Diese wollen sie bewahren, andere Lebenskonzepte wie zum Beispiel homosexuelle Partnerschaften oder kinderlose Beziehungen werden abgewertet. Migrant_innen und Schwarze Deutsche werden dabei besonders diskriminiert, da sie nicht in das reaktionäre Weltbild passen.

Somit ist die Entscheidung über die eigene Schwangerschaft also nicht frei und komplett selbstbestimmt. Soziale Aspekte und ökonomischen Druck zu vernachlässigen und die Entscheidungen für oder gegen Kinder als eine rein persönliche Entscheidung der Eltern zu betrachten bedeutet auch, die Unterdrückungsmechanismen als ein individuelles Problem der Eltern zu sehen. Tatsächlich handelt es sich dabei jedoch um strukturelle Probleme des Kapitalismus und unserer Gesellschaft und diese gehören als solche bekämpft!

6. Schwangerschaftsabruch und Selektion von Menschen mit Behinderungen

Ein häufig genanntes Argument von LebenschützerInnen ist, dass durch den freien Zugang zu Schwangerschaftsabrüchen in Kombination mit immer besseren Untersuchungsmöglichkeiten von Embryonen, Kinder mit Behinderungen nicht mehr zur Welt kommen würden und bezeichnen dies als Diskriminierung der Embryonen auf Grund von Behinderung.
Tatsächlich sind die Entwicklungen in der Pränataldiagnostik und der Praxis von Abtreibungen aufgrund von möglichen Behinderungen beängstigend. Zwar wurden mit der Änderung des §218 1995 Abtreibungen mit dieser Begründung verboten, doch in der Praxis ist davon nichts zu spüren. Im Gegenteil steigt der Druck auf die Eltern zusammen mit den Möglichkeiten der Erkennung von sogenannten Risikofaktoren kontinuierlich an. Dass nach einer entsprechenden Diagnose die Abtreibungsquote sehr hoch liegt, bedeutet für Menschen mit Behinderung ein Abwertung ihrer Existenz.
Es ist falsch, an dieser Stelle Frauen*rechte und Rechte von Menschen mit Behinderungen gegeneinander auszuspielen. Menschen die Kinder haben wollen, sollten diese bekommen und wenn sie eben ungewollt schwanger sind, sollten sie das Recht haben abzutreiben. Sollte sich während der Schwangerschaft herausstellen, dass das Kind mit Behinderungen zur Welt kommen könnte, gilt es zum Einen den Eltern Beratung und Unterstützung zukommen zu lassen. Zum Anderen muss es die Aufgabe unserer Gesellschaft sein, Barrieren für Menschen mit Behinderungen weiter abzubauen. Hierbei gilt es, die Kämpfe von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen.

7. Zurück oder nach vorn

Das bürgerliche Ideal der Kernfamilie als „Keim­zel­le der Gesellschaft“ entstand mit dem Aufkommen des Kapitalismus. Seitdem ist es einem stetigen Wandel unterworfen. Emanzipatorischen Bestrebungen gelang und gelingt es immer wieder, alternative Lebensentwürfe zu entwickeln und Freiräume zu erkämpfen.
Das Ideal der Kernfamilie bröckelt jedoch erheblich: die wirtschaftliche Logik der “Effizienz” schlägt sich auch im familiären Bereich nieder. Als “überkommen” geltende Formen des Zusammenlebens werden über Bord geworfen und ermöglichen alternative Modelle, wie beispielsweise die „Regenbogenfamilien“. Der neoliberale Umbau der Gesellschaft und die damit verknüpften individuellen Verunsicherungen führen allerdings auch zu dem Bedürfnis nach Halt und Orientierung. Eine Reaktion darauf sind chauvinistische, rückschrittliche Tendenzen: ein krampfhaftes Festhalten dessen, was im Grunde schon verloren ist. Dies trifft auch auf die erzwungene Zweigeschlechtlichkeit und daran geknüpfte Geschlechterrollen zu.
Hier kommen Religion und Ideologie ins Spiel und befeuern den Backlash. Dieser zeigt sich heute in Form von sexistischer Diskriminierung und sexualisierter Gewalt, Homo- und Trans*phobie, des Rückfalls in klare Geschlechterrollen im Privaten, bis hin zur Verstümmelung intergeschlechtlicher Menschen – und eben auch an dem Auftrieb für AbtreibungsgegnerInnen wie in Annaberg-Buchholz.

8. Alles vorbei?

Auf keinen Fall. Wir werden weiter kämpfen wie wir schon immer gekämpft haben und wir werden unsere Erfolge feiern! Die Pille danach ist seit März 2015 rezeptfrei in Apotheken, erhältlich. In Bayern musste ein Münchner Gesundheitssenator aufgrund der Mitgliedschaft in einem christlich-fundamentalistischen Verein sein Amt niederlegen. In Spanien wurde dank einer breiten sozialen Bewegung ein schon sicher geglaubtes, extrem restriktives Gesetz zu Schwangerschaftsabbrüchen gekippt. Der bundesweite Marsch für das Leben in Berlin wächst zwar an, war jedoch in den vergangenen Jahren durch entschlossene und kreative Proteste kein Erfolg für die AbtreibungsgegnerInnen.

Das erstarken extrem rechter Positionen nicht nur in Bezug auf Rassismus sondern auch auf Familienthemen oder wie in Annaberg-Buchholz auf Frauen*rechte, lässt uns daran erinnern, dass wir uns nicht auf den Errungenschaften der Vergangenheit ausruhen können, sondern in Zukunft noch energischer für unsere Ideen von der Freiheit zu Lieben und zu Leben eintreten müssen. Unsere Forderungen sind klar:

  • Wer einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen will, soll dies unter den besten Bedingungen tun kön­nen!
  • Wer keinen Schwangerschaftsabbruch will, soll nicht dazu ge­drängt oder ge­zwun­gen wer­den.
  • Wer sich für ein Kind ent­schei­det, muss best­mög­lich un­ter­stützt wer­den!
  • Die Be­din­gun­gen, die dazu füh­ren, sich für oder gegen ein Kind mit oder ohne Behinderungen zu ent­schei­den, müs­sen Ge­gen­stand öf­fent­li­cher Dis­kus­sio­nen werden.
  • Für eine sinn­vol­le Auf­klä­rung zu Se­xua­li­tät und Ver­hü­tung! Für die kos­ten­lo­se Ab­ga­be von Ver­hü­tungs­mit­teln inklusive der Pil­le da­nach!
  • Für einen guten Zu­gang zu par­tei­li­cher, ideologiefreier, qua­li­fi­zier­ter Be­ra­tung und me­di­zi­ni­scher Be­treu­ung für alle!

Wir lassen uns nicht vorschreiben, ob wir Kinder kriegen und wie viele, wie unsere Beziehungen auszusehen haben, wie wir leben, lieben und sterben. Es sind unsere Leben, unsere Körper, unsere Entscheidungen!

Mein Bauch ge­hört mir! Ab­or­to Libre! Aler­ta Fe­mi­nis­ta!

Emanzipation statt Fremdbestimmung
Raise your voice – your body, your choice!

Seit laut und kreativ!
Den Schweigemarsch zum Desaster machen!

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